Zürcher Bezirksrat lehnt Mindestlohn-Rekurse ab

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Medienmitteilung des "Ein Lohn zum Leben" Komitees

Am 18. Juni 2023 hatten fast 70 Prozent der Stadtzüricher:innen den Gegenvorschlag zur «Ein Lohn zum Leben»-Initiative angenommen. Arbeitnehmende in der Stadt Zürich sollten ab Januar 2024 mindestens 23.90 Franken Lohn pro Stunde erhalten. Um die Einführung zu verhindern, reichte der Zürcher Gewerbeverband anschliessend einen Rekurs gegen die Einführung des Gesetzes ein. Diesen Rekurs hat der Bezirksrat heute abgelehnt.

Hannah Pfalzgraf, Co-Präsidentin des Zürcher Gewerkschaftsbundes, zeigt sich wenig überrascht von diesem Entscheid: «Wir haben von Anfang an gesagt, dass der Rekurs chancenlos ist. Uns lagen bereits vor der Abstimmung zwei Rechtsgutachten vor, die eine Zulässigkeit bestätigen.»
Das «Ein Lohn zum Leben» Komitee hatte nach Bekanntwerden der Rekurse einen Offenen Brief an die Arbeitgeberverbände in Zürich und Winterthur geschrieben, in dem sie aufgefordert wurden, die demokratischen Volksentscheide zu respektieren.

«Das Ziel des Rekurses war nicht die Klärung der Rechtslage, sondern die Verzögerung der Einführung. Denn mit jedem weiteren Monat ohne Mindestlohn steigen die Gewinne der Lohndumping-Betriebe in der Stadt Zürich», so Björn Resener, Sprecher der «Ein Lohn zum Leben» Komitees. Es sei erfreulich, dass der Bezirksrat in dieser Angelegenheit so schnell entschieden habe. «Wir hoffen sehr, dass der Zürcher Gewerbeverband den Rechtsweg nicht weiter missbraucht, um seine Ziele zu erreichen», so Resener. Dieses Vorgehen gehe zu Lasten der gut 20'000 Tieflohn-Beschäftigten, die in der Stadt Zürich vom Mindestlohn profitieren würden.

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