Bezirksrat Winterthur lehnt Rekurs gegen Mindestlohn-Initiative ab

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Medienmitteilung zum Mindestlohn in der Stadt Winterthur

Am 18. Juni 2023 hatten zwei Drittel der Winterthurer:innen die «Ein Lohn zum Leben»-Initiative angenommen. Arbeitnehmende in Winterthur sollten ab Januar 2024 mindestens 23 Franken Lohn pro Stunde erhalten. Um die Einführung zu verhindern, reichte die Handelskammer anschliessend einen Rekurs gegen die Einführung des Gesetzes ein. Diesen Rekurs hat der Bezirksrat in der letzten Woche abgelehnt.

Hannah Pfalzgraf, Co-Präsidentin des Zürcher Gewerkschaftsbundes, zeigt sich wenig überrascht von diesem Entscheid: «Uns lagen bereits vor der Abstimmung zwei Rechtsgutachten vor, die eine Zulässigkeit bestätigen. Auch die Arbeitgeberverbände wissen, dass ihre Rekurse chancenlos sind.»
Das «Ein Lohn zum Leben» Komitee hatte nach Bekanntwerden der Rekurse einen Offenen Brief an die Arbeitgeberverbände in Zürich und Winterthur geschrieben, in dem sie aufgefordert wurden, die demokratischen Volksentscheide zu respektieren.

«Das Ziel der Rekurse in Winterthur und Zürich ist nicht die Klärung der Rechtslage, sondern die Verzögerung der Einführung. Denn mit jedem weiteren Monat ohne Mindestlohn steigen die Gewinne der Lohndumping-Betriebe in Winterthur», so Björn Resener, Sprecher der «Ein Lohn zum Leben» Komitees. Es sei erfreulich, dass nun auch der Bezirksrat Winterthur in dieser Angelegenheit entschieden habe.

Der Zürcher Bezirksrat hatte den Rekurs gegen das Mindestlohn-Gesetz in der Stadt Zürich bereits im November 2023 abgelehnt. Der Zürcher Gewerbeverband hat unterdessen entschieden, den Rekurs an das Verwaltungsgericht weiter zu ziehen.

«Wir gehen davon aus, dass auch die Winterthurer Handelskammer den Rechtsweg weiterhin missbraucht, um ihre Ziele zu erreichen», so Resener. Dieses Vorgehen gehe zu Lasten der gut 4'000 Tieflohn-Beschäftigten, die in der Stadt Winterthur vom Mindestlohn profitieren würden.

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