Die Wirtschaftskommission des Nationalrates folgt dem Mehrheitsantrag und will kantonale Mindestlöhne aushebeln. Für Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons im Kanton Zürich hat das gravierende Folgen: Obwohl das Volk in den Städten Zürich und Winterthur gesetzliche Mindestlöhne beschlossen hat, sollen Tausende Menschen mit tiefen Einkommen auch in Zukunft keinen Lohn zum Leben erhalten. Bundesrat und Kantone sind sich einig, dass diese Regelung verfassungswidrig ist.
Die bürgerliche Mehrheit in der Wirtschaftskommission des Nationalrates hat heute beschlossen, dass neue gesetzliche Mindestlöhne da nicht gelten sollen, wo allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) tiefere Löhne vorsehen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, bekommen zukünftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr.
Der vorliegende Beschluss zeigt, dass die Bürgerlichen selbst absolute Minimaleinkommen noch mehr nach unten drücken möchten. Das offensichtliche Ziel: Arbeitgeber sollen möglichst hohe Gewinne abschöpfen können. Das auf Kosten von Geringverdienenden und des Rechtsstaates.
Der Bundesrat und fast alle Kantone lehnen die Regelung ab, weil sie verfassungswidrig ist. Die Verfassung regelt, dass das kantonale Gesetz über der Allgemeinverbindlicherklärung steht. Zusätzlich wird mit einem neu eingeführten Vorrang der GAV-Löhne der Föderalismus beschnitten. Sozialpolitische Massnahmen wie Mindestlöhne liegen in den Kompetenzen der Kantone. Der Kanton Zürich und seine Gemeinden verlieren somit ihre Kompetenz Geringverdienenden einen Lohn zum Leben zu garantieren. Der GBKZ wird sich mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.