Am 18. Juni 2023 hatten fast 70 Prozent der Zürcher und zwei Drittel der Winterthurer Stimmbürger:innen die «Ein Lohn zum Leben»-Initiative angenommen. Arbeitnehmende in den beiden Städten sollten ab Januar 2024 mindestens 23 Franken Lohn pro Stunde erhalten. Die in der Abstimmung unterlegenen Arbeitgeberverbände reichten anschliessend Rekurse gegen die Mindestlohn-Gesetze ein. Das Verwaltungsgericht Zürich hat diesen nun stattgegeben.
Björn Resener, Sprecher des «Ein Lohn zum Leben» Komitees, drängt darauf, dass dieses Urteil an das Bundesgericht gezogen wird: «Das Urteil des Verwaltungsgerichts widerspricht diametral dem Rechtsgutachten, das wir vor Lancierung der Initiative in Auftrag gegeben hatten und auch dem Rechtsgutachten, dass die Städte Winterthur und Zürich in Auftrag gegeben hatten. Zudem wurde es nicht einstimmig gefällt.»
Seit dem Volks-JA zum kommunalen Mindestlöhnen in Winterthur und Zürich sind die beiden Städte verantwortlich für deren Einführung. Es liegt nun auch an Ihnen, das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen.
«Mehr als 17'000 Tieflohn-Beschäftigte in der Stadt Zürich und mehr als 4'000 Tieflohn-Beschäftigte in Winterthur warten seit fast einem Jahr auf die Einführung der Mindestlöhne. Eine überwältigende Mehrheit der Stimmbürger:innen in beiden Städten wartet mit ihnen», so Björn Resener. Es stehe ausser Frage, dass die Städte die kommunalen Mindestlöhne nun vor dem Bundesgericht verteidigen müssen.
