GBKZ - Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich
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Klares Ja zu Mindestlöhnen in Zürich und Winterthur: Bundesgericht stärkt Volksentscheid

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Medienmitteilung

Das Bundesgericht hat die Mindestlohn-Rekurse in den Städten Zürich und Winterthur abgelehnt und schafft Rechtssicherheit für die Umsetzung der Mindestlöhne. Rund 30'000 Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung und im Detailhandel im Kanton Zürich profitieren künftig von einem besseren Schutz vor Tiefstlöhnen. 

Beschäftigte in Tieflohnbranchen können endlich aufatmen: Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Arbeitgeberverbände gegen die städtischen Mindestlöhne abgewiesen und damit den Volkswillen bestätigt. Im Juni 2023 stimmten in Winterthur 65.5 Prozent und in Zürich sogar rund 70 Prozent der Stimmbürger:innen für einen gesetzlichen Mindestlohn. Gegen diese demokratischen Entscheide hatten Arbeitgeberverbände Rekurs erhoben. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die städtischen Verordnungen aufgehoben hatte, zogen die Städte den Fall ans Bundesgericht weiter – mit Erfolg: Die demokratisch beschlossenen Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur dürfen in Kraft treten. «Beschäftigte in der Gastro, in Coiffeursalons, in der Reinigung und im Detailhandel müssen nicht länger Löhne hinnehmen, die trotz harter Arbeit nicht zum Leben reichen. Die Mindestlöhne müssen nun möglichst rasch umgesetzt werden, damit die Betroffenen nicht noch länger warten müssen», fordert Serge Gnos, Präsident des Zürcher Gewerkschaftsbundes und Co-Regionenleiter der Unia Zürich-Schaffhausen. 

Dieser Entscheid ist auch ein klares Signal an die bürgerliche Politik, die auf nationaler Ebene versucht, gesetzliche Mindestlöhne zu umgehen. «Das Urteil vom Bundesgericht zeigt: Auch die Interessen der Arbeitgeber sind nicht über alle demokratischen Entscheide erhaben», zeigt sich Serge Gnos zufrieden.
 

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