GBKZ - Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich
 

Gefährliche Hitzewelle: Arbeitgebende müssen jetzt für Hitzeschutz sorgen

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Medienmitteilung

Tausende Arbeitnehmende im Kanton Zürich sind seit Tagen der sengenden Hitze ausgesetzt. Die hohen Temperaturen gefährden die Gesundheit der Arbeitnehmenden auf dem Bau, in der Postzustellung, in der Pflege oder im Detailhandel. Die Arbeitgebenden müssen jetzt ihrer Verantwortung nachkommen und die Arbeitnehmenden konsequent vor der Hitze schützen. 

Temperaturen bis zu 36 Grad am Arbeitsplatz quälen seit Tagen tausende Arbeitnehmende im Kanton Zürich – in Arbeitsräumen als auch besonders bei Arbeiten im Freien, wie auf dem Bau oder in der Postzustellung. Die brennende Sonne und die Hitze können zu Dehydrierung und Ermüdung führen. Die Konzentration lässt nach und die Gefahr von Arbeitsunfällen steigt. Weitere Anzeichen von Hitzeerkrankungen reichen von Schwindel und Ohnmachtsanfällen zu Muskelkrämpfen. Jährlich erkranken rund 1’000 Arbeitnehmende an berufsbedingtem Hautkrebs. 

Arbeitgebende stehen unter der gesetzlichen Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Arbeitgebende sollten unter anderem ab sofort: 

  • Trinkwasser und Sonnenschutz bereitstellen,
  • zusätzliche Pausen ermöglichen,
  • Arbeitsplätze beschatten und
  • das Tempo reduzieren. 
Steigender Bedarf an Hitzeschutz 

Die Gefahren für die Gesundheit aufgrund von Hitze werden in den kommenden Jahren steigen. Denn mit der Klimakrise nehmen die Häufigkeit und Intensität der Hitzewellen und Hitzetage zu. «In der Praxis werden im Kanton Zürich selbst minimale Hitzeschutzmassnahmen nicht überall eingehalten. Bei ungenügendem Hitzeschutz bezahlen die Arbeitnehmenden mit ihrer Gesundheit», warnt Serge Gnos, Präsident des Zürcher Gewerkschaftsbund. Somit sind Massnahmen zum Schutz der Gesundheit schon jetzt wichtig und werden in Zukunft noch wichtiger.

Oberste Priorität: Gesundheit

Die sich zuspitzende Klimakrise zeigt klar, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden oberste Priorität haben muss. Arbeitgebende sind gefordert, bei hohen Temperaturen wirksame Schutzmassnahmen umzusetzen – etwa durch zusätzliche Pausen, genügend Schatten- und Erholungsmöglichkeiten sowie die Bereitstellung von Trinkwasser. Wo die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährdet ist, müssen Arbeiten zeitweise eingestellt werden können.

Für Rückfragen:
Serge Gnos, Präsident GBKZ, 079 378 75 04

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