Aktuell
Wer hat, dem wird gegeben
Reichtumsverteilung und Finanzpolitik im Kanton Zürich
von David Gallusser, wissenschaftlicher Mitarbeiter SGB
Wie in der ganzen Schweiz[1] so hat sich auch im Kanton Zürich im letzten Jahrzehnt die Einkommens- und Vermögensungleichheit verschärft. Hinzukommt in Zürich noch eine Finanzpolitik, die klar zugunsten der Reichsten und der Unternehmen ausgerichtet ist.
1. Einkommensverteilung: Grosse Stücke für wenige, Krümel für viele
Zwischen 1995 und 2007[2] profitierten im Kanton Zürich vor allem die höchsten Einkommen. So stieg, wie auf der Grafik 1 ersichtlich ist, das durchschnittliche jährliche Einkommen der 1 Prozent Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen teuerungsbereinigt um Fr. 179‘000.- und betrug damit 2007 rund 800‘000 Franken. Die übrigen 9 der 10 Prozent Zürcherinnen mit den höchsten Einkommen verbuchten mit 23‘000 Franken schon eine geringere Einkommenssteigerung, legten aber deutlich stärker zu als der Rest der Zürcher Bevölkerung. Im Durchschnitt wuchs nämlich das Einkommen der 90 Prozent der Zürcher mit den tiefsten Einkommen real um bloss 2000 Franken pro Jahr.
Dadurch, dass vor allem die obersten Einkommen vorwärts machten, verschärfte sich die Einkommensungleichheit. Das reichste 1 Prozent – 6040 Personen – konnte so 2007 9.4 Prozent aller Einkommen auf sich vereinen, 1995 waren es noch 7.8 Prozent gewesen. Die restlichen 9 Prozent der obersten 10 Prozent konnten mit 22 Prozent ihren Anteil weitgehend halten, während die restlichen 90 Prozent Anteile verloren und 2007 noch 68 Prozent des Kuchens erhielten.
2. Vermögensverteilung: Noch grössere Stücke für wenige
Bei den steuerbaren Vermögen im Kanton Zürich verschärfte sich die bereits grosse Ungleichheit noch weiter. Während 1995 erst die Vermögendsten 3.3 Prozent aller Steuerpflichtigen die Hälfte aller Zürcher Vermögen besassen, waren es 2007 nur noch 2.2 Prozent, die über gleich viel wie alle anderen verfügten.
Diese gesteigerte Ungleichheit ist wiederum auf das starke Anwachsen der obersten Vermögen zurückzuführen. So betrug das durchschnittliche Vermögen der 0.1% reichsten Zürcherinnen 2007 zum Beispiel 84 Millionen Franken. Das waren 36 Millionen Franken mehr als 1995.
Diese Entwicklung zeigt sich auch an der Anzahl Multimillionäre im Kanton Zürich. So steigerte sich die Anzahl der Personen mit mehr als 2 Millionen von 1995 bis 2007 um 77 Prozent auf fast 25‘000 und der erlauchte Kreis der Personen mit mehr als 5 Millionen Vermögen verdoppelte sich im gleichen Zeitraum beinahe auf rund 7‘500 Personen.
Der Grossteil der Bevölkerung dagegen sah das eigene Vermögen kaum wachsen. Teuerungsbereinigt stieg nämlich das durchschnittliche steuerbare Vermögen der 90% mit den tiefsten Vermögen seit 1995 um gerade einmal 2% und betrug 2007 106‘000 Franken.
3. Finanzpolitik für wenige
Nicht nur die Vermögens- und Einkommensverteilung entwickelte sich im Zeichen der Reichsten, sondern auch die Zürcher Finanzpolitik. So wurden seit 2000 verschiedenfach die Steuern gesenkt. Auch wenn durch die Steuerfusssenkungen und Anpassung der Steuertarife alle Steuerpflichtigen weniger zahlen mussten, profitierten von den Senkungsvorlagen vor allem die obersten Einkommen und Vermögen sowie die Unternehmen (und damit wiederum die Vermögendsten als deren Besitzerinnen).
Durch diese Senkungen wurden dem Kanton und den Gemeinden massiv Mittel entzogen. Wie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt ist, hätte alleine der Kanton 2010 schätzungsweise 880 Millionen Franken mehr eingenommen, wenn es nicht zu den Steuersenkungen gekommen wäre.
4. Steigende Krankenkassenprämien für alle
Während sich die bürgerliche Mehrheit in Kantons- und Regierungsrat in den letzten Jahren mit der Steuersenkung ganz nach den finanziellen Bedürfnissen der Unternehmen und der Reichsten richtete, scheint ihr die Kaufkraft der grossen Mehrheit kaum eine Rolle zu spielen. Anders ist es sich nicht zu erklären, wieso sie nicht willens ist, der Belastung der Züricher Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien entgegenzutreten.
Die Durchschnittsprämie im Kanton Zürich ist seit 1997 real um 78 Prozent gestiegen und bindet heute trotz zweitweisen erhöhter Prämienverbilligung 7.5 Prozent des Einkommens eines durchschnittlichen Familienhaushalts mit zwei Kindern.
Auf Grafik 3 ist dann auch ersichtlich, wie sich die relative Belastung des Einkommens durch Staatssteuern und Krankenkassenprämien für Muster-Einzelpersonenhaushalte mit tiefen (1. Dezil), mittleren (Median) und hohen (9. Dezil) Löhnen entwickelt hat. Was dabei ins Auge sticht, ist, dass die mittleren und tiefen Löhne über die Jahre immer stärker in ihrem Einkommen durch Steuern und Prämien belastet werden, während der Anstieg der Belastung der hohen Löhne – trotz ihrem deutlich grösserem Lohnwachstum – weniger drastisch ausfällt. Treiber hinter diesem Anstieg der Belastung der unteren und mittleren Einkommen sind die Krankenkassenprämien, welche die Steuersenkungen bei weitem aufheben. Letzten Endes heisst das, dass die Progression der Belastung von Staatssteuern und Prämien, die als Zwangsabgabe formal auch als Steuer zu betrachten ist, im Einkommen abnimmt.
Mit der kürzlich beschlossenen Reduktion des Kantonsbeitrags an der Prämienverbilligung für Erwachsen tiefe Einkommen sowie der Begrenzung des kantonalen Anteils an der Spitalfinanzierung auf 51% wurden jetzt gar Massnahmen ergriffen, welche die Prämienlast noch weiter erhöhen. Das ist umso ärgerlicher, als die Einsparungen von 100 Millionen, welche diese zwei Massnahme mit sich bringen, nur einem Bruchteil der 850 Millionen entsprechen, welche durch die Steuergeschenke an die reichsten verloren gingen.
[1] Siehe dazu den SGB-Verteilungsbericht auf www.verteilungsbericht.ch.
[2] Steuerdaten sind die verlässlichsten Daten, um die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen abzubilden. Allerdings sind sie jeweils nur mit Verzögerung verfügbar. Die Steuerdaten von 2007 sind zurzeit die aktuellsten.
[3] Nicht aufgeführt ist die Abschaffung der Handänderungssteuer, die 2005 in Kraft trat. Sie nützte zwar auch hauptsächlich den Vermögendsten, wirkte sich aber nicht direkt auf die Finanzen des Kantons aus, da ihre Einnahmen den Gemeinden zugutekamen.

