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Steueragenda GBKZ
Steuergeschenke an Unternehmen und Reiche rückgängig machen statt die breite Bevölkerung belasten
Beitrag von Hans Baumann, Ökonom/Publizist
In den letzten 10 Jahren wurden im Kanton Zürich die Steuern für Reiche und Unternehmen massiv gesenkt. Die Summe dieser Steuergeschenke macht pro Jahr für den Kanton und die Gemeinden über zwei Milliarden Franken aus.
Dafür wurden Gebühren und Abgaben, Tarife für Krippen und Horte, Pflegetarife, indirekte Steuern und Krankenkassenprämien erhöht. Dies belastet Familien mit tiefen und mittleren Einkommen überdurchschnittlich und hat den Unterschied zwischen Arm und Reich verstärkt. Der Gewerkschaftsbund möchte diesen Trend umdrehen: Ein Teil dieser Steuergeschenke muss bei Reichen und Unternehmen wieder eingefordert werden. Damit sollen öffentliche Dienstleistungen verbessert und verbilligt werden, damit dieses Geld an die breite Bevölkerung zurückfliesst.
Die Schweiz hat zusammen mit Singapur und Namibia die ungleichste Vermögensverteilung der Welt. Weit ungleicher als in allen europäischen Ländern und den USA. Im Kanton Zürich besitzen 2.2 Prozent der Reichsten gleich viel wie die übrigen 97.8 Prozent. Und der Kanton Zürich hat die meisten Einkommens-Millionäre der Schweiz. Dies hat die bürgerliche Mehrheit in den letzten Jahren nicht davon abhalten können, den Reichen und Unternehmen Steuergeschenke zu machen. Die Erbschafts- und Handänderungssteuern wurden abgeschafft, die Steuersätze für hohe Einkommen und Vermögen reduziert. Zudem sanken die Steuern für Unternehmen und Dividendenbezüger. Zusammen macht dies für Kanton und Gemeinden ein jährliches Steueraufkommen von über zwei Milliarden aus, für eine Zürcher Vorortsgemeinde mit 25'000 Einwohnern bedeutet dies rund sieben Steuerprozent. Diese Mittel fehlen heute für den Service Public und für Infrastruktur.
Glücklicherweise haben die StimmbürgerInnen der letzten Steuersenkungsrunde, die vor allem eine Entlastung der hohen Einkommen gebracht hätte, eine Abfuhr erteilt. Aber Arbeitgeber und Rechtsparteien ruhen nicht. Die Steuerentlastung für Reiche und Unternehmen soll weitergehen: Die eben erst in Kraft getretene Unternehmensreform II eliminiert die Besteuerung gewisser Dividenden und bringt Steuerausfälle in Milliardenhöhe, welche auch den Kanton Zürich hart treffen werden. Als Gegenleistung für die Verschärfung der Eigenmittelvorschriften innerhalb der „too big to fail-Vorlage“ sollen zudem die Banken Steuergeschenke erhalten. Im Rahmen der sogenannten Unternehmenssteuerreform III ist vorgesehen, die Stempelabgabe auf Obligationen abzuschaffen. Zudem fordern die Unternehmerverbände in Zusammenhang mit dem hohen Frankenkurs eine erneute Senkung der Gewinnsteuersätze.
Es ist höchste Zeit, diesen Trend umzudrehen. Die Umverteilung von unten nach oben muss gestoppt werden. Weitere Steuergeschenke an Unternehmen und Reiche darf es nicht geben. Im Kanton Zürich soll wenigstens ein Teil der Steuergeschenke der letzten Jahre an die Bevölkerung rückverteilt werden. Der GBKZ schlägt deshalb folgende Massnahmen vor:
1. Erhöhung der Unternehmenssteuern
Die explodierenden Unternehmensgewinne, namentlich im Finanzsektor, waren eine Hauptursache für die Finanzblase von 2007/2008 und die dadurch ausgelöste Weltwirtschaftskrise. Danach musste das Bankensystem mit vielen Milliarden aus öffentlichen Geldern saniert werden. Der tatsächliche Ertrag aus Unternehmenssteuern im Verhältnis zu den Reingewinnen ist in den letzten Jahren stetig gesunken. 1991 betrug der Steuerertrag an den Reingewinnen noch 14.3 Prozent, 2006 nur noch 4.8 Prozent (siehe Anhang)! Dies ist einerseits auf die Halbierung der Kapitalsteuer, andererseits aber auch auf eine tiefere, tatsächliche Besteuerung der Gewinne zurückzuführen (mehr Spezialgesellschaften, die keine Gewinnsteuer zahlen, evtl. largere Veranlagung).
In guten Zeiten sollen die Unternehmen wieder einen gerechten Anteil an den Steuern bezahlen. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen darf nicht wie in der Vergangenheit weitergehen. Der Kanton Zürich ist als Unternehmensstandort sehr attraktiv. In keinem anderen Kanton haben sich in den letzten Jahren mehr neue Unternehmen niedergelassen. Der Kanton kann deshalb diese gefährliche Spirale nach unten durchbrechen. Er bleibt auch nach einer massvollen Erhöhung der Unternehmenssteuern einer der attraktivsten Standorte der Welt. Wir schlagen folgende Massnahmen vor:
· Eine Erhöhung der Gewinnsteuer um 1 Prozent (von 8 auf 9 Prozent).
· Die Erhöhung der Kapitalsteuer auf das Niveau vor der letzten Senkung (neu wieder 1.5 Promille).
· Zusätzlich sollen Spezialgesellschaften (Holding, Domizil und Beteiligungsgesellschaften) mit 0.3 anstatt 0.15 Promille besteuert werden.
Diese Massnahmen ergäben einen Mehrertrag für die Staatssteuer von rund 210 Millionen und mit den Gemeindesteuern zusammen etwa 450 Millionen.
2. Erhöhung des Steuersatzes für sehr hohe Einkommen
Für Einkommen über 350'000 Franken (Grundtarif) bzw. über 450'000 Franken (Verheiratetentarif) wird eine weitere Progressionsstufe eingeführt. Das heisst, die Einkommensteile über dieser Grenze werden mit 14 Prozent anstatt 13 Prozent besteuert.
Die neue Progressionsstufe würde für die Staatssteuer einen Mehrertrag von 21 Millionen Franken erbringen, mit den Gemeindesteuern zusammen rund 25 Millionen. Dies ist gemessen an den Gesamteinnahmen kein sehr grosser Betrag. Die Bezüger von Spitzeneinkommen sollen aber auch einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit leisten.
3. Einführung einer Mehrwertabgabe für Liegenschaftsbesitzer
Noch ist sehr unsicher, ob die obligatorische Abschöpfung von Planungsmehrwerten im revidierten Raumplanungsgesetz, das die eidgenössischen Räte zurzeit diskutieren, verankert wird. Eine solche Mehrwertabgabe als logische Ergänzung und auch zur Finanzierung der längst bestehenden Minderwertentschädigung ist überfällig. Sollte von Bern keine Lösung vorgegeben werden, soll der Kanton diese Mehrwertabgabe von sich aus einführen. Das bestehende Raumplanungsgesetz sieht diese Möglichkeit bereits vor.
Wir schätzen aufgrund bestehender Studien, dass im Kanton Zürich jährlich rund 2 Milliarden Franken an Planungsgewinnen anfallen (nur Planungsgewinne durch Ein- oder Umzonungen). Wir fordern hier eine Abgabe von mindestens 25 Prozent. Vorsichtig geschätzt und unter Berücksichtigung von Ausnahmefällen und der Verrechenbarkeit mit der Grundstückgewinnsteuer rechnen wir mit zusätzlichen Einnahmen von 200 Millionen Franken.
4. Ein zusätzliches Prozent für hohe Vermögen
Hier läuft bereits eine entsprechende Initiative der Juso, welche Vermögen von über 2 Millionen Franken im Kanton mit einem zusätzlichen Prozent besteuern möchte. Diese Initiative wird von uns unterstützt.
Die InitiantInnen schätzen den jährlichen Mehrertrag für den Kanton durch diese Steuer auf 100 Millionen Franken. Zusammen mit der Gemeindesteuer ergäbe dies ca. 220 Millionen.
5. Wiedereinführung der Erbschaftssteuer
Hier läuft bereits eine Initiative auf Bundesebene, die wird von den Gewerkschaften unterstützt wird. Nach dem Text der Initiative würde ein Drittel des Ertrages an die Kantone fliessen.
Die Initianten rechnen mit Einnahmen aus der Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer von 3 bis 4 Milliarden Franken. Wir rechnen konservativ und mit dem für die Kantone üblichen Verteiler mit Einnahmen von rund 110 Millionen für den Kanton Zürich.
Zusammenfassung der Mehreinnahmen (in Millionen Franken)
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| Einfache Staatssteuer 100% | Total inkl. Gemeindesteuern |
Unternehmenssteuern | 210 | 450 |
Steuerstufe 14 für hohe Einkommen | 21 | 45 |
Mehrwertabgabe | 200 | 200 |
Zusatzsteuer hohe Vermögen | 100 | 220 |
Erbschaftssteuer | 110 | 110 |
Total | 641 | 1’025 |
Mit diesen Mehreinnahmen von rund 640 Millionen Franken für den Kanton könnte wenigstens ein Teil der in den letzten Jahren gemachten Steuergeschenke an Unternehmen und Reiche wieder rückgängig gemacht werden. Nicht zuletzt wegen dieser Steuergeschenke kommen die kantonalen Finanzen ins Trudeln. Die Regierung hat als Gegenmassnahme eine 7-prozentige Steuerfusserhöhung vorgeschlagen. Diese 7 Prozent würden dem Kanton Mehreinnahmen von 363 Millionen Franken bescheren.
Die von uns vorgeschlagenen drei ersten Massnahmen (Unternehmenssteuern, hohe Einkommen und Mehrwertabgabe) würde eine Steuerfusserhöhung überflüssig machen.
Da für die zusätzliche Vermögensabgabe und die Erbschaftssteuer bereits Initiativen laufen, wird sich der GBKZ auf die drei ersten Massnahmen konzentrieren. Wir möchten diese Mehreinnahmen aber nicht oder nicht nur für die Sanierung des laufenden Haushalts verwenden sondern in erster Linie für die Verbilligung der Krankenkassenprämien, die Rückgängigmachung von Tariferhöhungen (z.B. bei Krippen und Horten), die Sicherung des Service Public und den ökologischen Umbau.
Hans Baumann/4.10.2011

