Facebook & Twitter  Mitglied werden  Kontakt
 

Wir wollen einen fairen Kanton

Der Kanton Zürich trägt Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen.

  • Es ist Aufgabe des Kantons, über die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten zu wachen. Der Kanton muss seine Pflicht wahrnehmen. Wir wehren uns gegen die immer weiter um sich greifende Verwilderung bei den Ladenöffnungszeiten und gegen den Druck, der dadurch auf andere Branchen entsteht.
  • Wo durch den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte Lohndumping festgestellt wird, muss der Kanton Mindestlöhne erlassen und diese auch durchsetzen.
  • Wir fordern faire Löhne für das Staatspersonal: 3‘500 Franken Mindest-Nettolohn bzw. 4‘000 Fr. Mindest-Bruttolohn für kantonale Angestellte. Der volle Ausgleich der Teuerungsverluste auf den Löhnen des Staatspersonals hat oberste Priorität und muss gewährleistet sein – auch rückwirkend. Insbesondere muss der Teuerungsverlust auf den Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Schichtdiensten von über 13%, der seit der letzten Anpassung Mitte 1999 entstanden ist, ausgeglichen werden.
  • Andererseits hat es der Kanton in der Hand, überhöhten Salären in kantonalen oder vom Kanton subventionierten Betrieben einen Riegel zu schieben. Wenn der Kanton externe Aufträge vergibt, ist darauf zu achten, dass Betriebe mit überrissenen Kaderlöhnen und Boni-Systemen nicht berücksichtigt werden.
  • Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden und einem Ferienanspruch von nur vier Wochen schreibt das kantonale Personalgesetz eine landesweit überdurchschnittlich hohe Arbeitszeit vor. Wir fordern fünf Wochen Ferien für Staatsangestellte bei garantierter Kompensation der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz.
  • Die Teilrevision des kantonalen Besoldungssystems hat die Diskriminierung der Frauen bei der Lohneinreihung und der Lohnentwicklung nur teilweise korrigiert. Die Gleichstellung von Frau und Mann muss hier endlich verwirklicht werden.
  • Der Kanton muss die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes auch bei privaten Betrieben kontrollieren und sie bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte als Voraussetzung nehmen.

nächstes Kapitel -->