Aktuell
Gesundheitsdirektor Heiniger stellt sich der öffentlichen Diskussion
Kantonale Abstimmung über das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz am 17. Juni 2012:...
Für eine starke Volksschule! Nein zur freien Schulwahl!
Beitrag von Julia Gerber Rüegg, GBKZ-Präsidentin, an der Medienkonferenz des Abstimmungskomitees.
Wir lassen uns nicht nochmals bescheissen! P.S.-Kolumne von Niggi Scherr

- Rosmarie Joss, VPOD, SP-Kantonsrätin, Mitglied der Finanzkommission
Wer putzt im Kanton Zürich?
In der Zürcher Politik gibt es fast schon ein Gesetz, dass in allen graden Jahren ein Sanierungsprogramm erfunden wird. So geschehen auch im Jahre 2006. Mit einem „Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06“ wurde ein unsägliches Sanierungsprogramm geschnürt.
Unter anderem kam der Regierungsrat auf die gloriose Idee man könne sparen, wenn man die Gebäudereinigung und den Unterhalt privatisieren würde. Da sich die finanzielle Situation auch 2007 weniger schwarz entwickelte als befürchtet, entschied sich der Regierungsrat für eine Privatisierung ohne Entlassungen. Der Regierungsrat rechnete damit, dass bis 2012 durch die natürliche Fluktuation kein kantonales Reinigungspersonal mehr vorhanden wäre.
Nun erwiese sich das Reinigungspersonal als betriebstreuer als angenommen. Das Durchschnittsalter von 55 Jahren und die anzunehmende Lohneinbusse von über einem Viertel des bisherigen Lohnes spielte dabei sicher eine wichtige Rolle. Der Regierungsrat will nun die verbleibenden etwa 90 Personen auf Ende 2012 entlassen. Dies ist aus gewerkschaftlicher Sicht unhaltbar. Die betroffenen Reinigungsangestellten werden es in ihrem Alter äusserst schwer haben, eine neue Anstellung finden. Und eine allfällige neue Stelle wäre sicher mit hohem Lohnausfall und damit einer Infragestellung ihrer Existenz verbunden.
Es gibt weitere Gründe, weshalb wir diese Sanierungsmassnahme in Frage stellen müssen. Grundsätzlich kann auch ein privates Reinigungsinstitut anständige Arbeitsbedingung anbieten und gut putzen. Die externe Vergabe bringt aber unangenehme Nebenerscheinungen mit sich. Für die Vergabe muss eine aufwändige Submission durchgeführt werden. Da das Auftragsvolumen beträchtlich ist, sind juristische Streitigkeiten über das Resultat der Vergabe häufig. Controlling Firmen müssen zusätzlich angestellt werden, um die Qualität der Reinigung zu überprüfen. Das Reinigungspersonal der privaten Institute wechselt viel häufiger. Deshalb können sie nur noch zu zweit arbeiten und ständig müssen neue Leute eingewiesen werden. Die Gerichte wehren sich vehement gegen externes Reinigungspersonal, da hier Vertrauen in das Personal äusserst wichtig ist. Berücksichtigen wir alle diese Punkte, bedeutet die Auslagerung an private Reinigungsinstitute einen riesen Aufwand, der kaum noch Einsparungen bringt.
Wird bei der Vergabe gepfuscht, endet es wie im Chemie-Gebäudebereich der ETH. Ich arbeite seit vier Jahren an der ETH im Chemie Departement. Als wir 2001 ihr neues Gebäude auf dem Hönggerberg bezogen, wurde die Reinigung extern vergeben. Das bisher an der ETH angestellte Personal musste zu wesentlich schlechteren Konditionen zu einer privaten Firma wechseln. Wer am Abend durch das Gebäude geht, trifft auf gestresstes Reinigungspersonal, welches nicht genügend Zeit zum Putzen hat. Das Ergebnis: mangelhaft gereinigte Räume und das schlechte Gefühl, dass hier Personen zu sehr schlechten Bedingungen arbeiten müssen.
Solche Zustände müssen wir beim Kanton verhindern. Deshalb setzen wir GewerkschafterInnen uns ein gegen die Entlassung des Reinigungspersonals. Hauptziel ist aber die langfristige Wiedereingliederung des Reinigungsdienstes in die kantonale Verwaltung.

